



Es ist wieder soweit: Die alljährliche Frist zum Wechseln der Kfz Versicherung steht an. Neben dem Sparpotential, sollten Autofahrer jetzt nicht in Hysterie verfallen. Wir sagen ihnen worauf sie beim Wechsel der Kfz Versicherung jetzt besonders achten müssen!So wird der Kfz Versicherungswechsel nicht nur ein Erfolg für den Geldbeutel, sondern sie profitieren mitunter auch von besseren Leistungen.
Die wichtigsten Fakten zum Kfz Versicherungswechsel zusammengefasst:
- Der Stichtag für den Eingang der Kündigung beim aktuellen Versicherer der Kfz Versicherung ist der 30.11
- Wenn der aktuelle Versicherer den Beitrag erhöht, gilt ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.12 (Ausnahmen beachten)
- Bei Neueinstufung der Regio- und Typenklassen gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zum Jahresende
- Im Schadensfall kann der Versicherte ebenfalls kündigen, da eine höhere Einstufung oftmals die Folge ist
- Kündigung bei Fahrzeugwechsel sind grundsätzlich möglich, wenn das Auto abgemeldet wird
- Für Kfz Versicherungen bei Firmenfahrzeugen gilt der sog. Stichtag 30.11 nicht.
- Prüfen Sie den neuen Versicherungsschein genau: Rabatte und SF Klassenwechsel können eine Beitragserhöhung „verschleiern“
- Gehen Sie beim Versand der Kündigung auf Nummer sicher: Einschreiben oder FAX sind im Zweifelsfall dokumentiert und über Zweifel erhaben
- Achten Sie auf Details beim Neuvertrag: Sparen Sie nicht bei wichtigen Leistungen
- Überlegen Sie, ob sie den Automobilclub nicht gleich auch wechseln 🙂
Kfz Versicherungswechsel bis zum 30.11