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Beim Thema Handy am Steuer gehen seit Januar in diesem Jahr die Ordnungshüter härter gegen das Telefonieren am Steuer vor. Hier in Deutschland wurde die Strafe von 30€ auf 40€ erhöht. Einen Punkt in der Verkehrssündenkartei riskiert man nun zusätzlich. So steht es im Paragraph 23Abs1 in der STVO. Finger weg vom Mobiltelefon während der Fahrt im Auto oder bei laufenden Motor.
Auch innerhalb der EU ist es bis auf wenige Ausnahmen untersagt. In Österreich kostet es 20€, in Spanien-Norwegen-Portugal bis 150€, in Italien können es bis 600€ werden, und in Großbritannien sogar stolze 1000€. Die Polizei hat hier einen recht großen Ermessensspielraum.
Der ADAC stellt auf seiner Webseite einen ausführlichen Bußgeldkatalog zur Verfügung
Nun stellt sich aber die Frage, was ist wenn ich ein Kfz mit einer Start/Stopp Automatik fahre? Jeder Autofahrer mit einer Start/Stop Automatik kennt es: Man steht an der roten Ampel. Der Motor ist aus. Darf ich das Handy in die Hand nehmen um wenigstens die Uhrzeit, eine SMS oder das Navi benutzen???
Nein! Auch das ist nicht erlaubt, so der Gesetzgeber. Die einfachste Lösung wäre, man untersagt dem Fahrer grundsätzlich das Benutzen von mobilen Geräten während der Inbetriebnahme. Damit wäre die Rechtslage eindeutig.
Gesetz hin oder her, der Raucher ist doch genau so vom Straßenverkehr abgelenkt, wie die Dame die sich eben mal schnell im Rückspiegel schminkt. Wenn sich das Handy jedoch in einer dafür vorgesehen Halterung befindet, ist es legitim.
Fazit: Legt das Handy außer Reichweite, dann habt ihr immer die Hände am Steuer. 🙂