



Das Jahr 2015 ist da und damit natürlich auch wieder eine Reihe von Neuerungen für viele Autofahrer in Deutschland. Wir haben mal versucht die zentralen Änderungen für Sie festzuhalten. Unsere Auflistung hegt übrigens keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn wir aus ihrer Sicht etwas vergessen haben sollten, geben Sie uns gerne einen Kommentar unter dem Artikel. Die erste Neuerung in diesem Jahr ist zwar keine echte Neuigkeit, aber wahrscheinlich vielen Autofahrern angenehm aufgefallen: Der Preis an der Zapfsäule ist deutlich gesunken! 🙂 Durch die fallenden Rohölpreise freuen sich die Autofahrer im Moment mehr als noch zu Beginn 2014 über die gesunkenen Benzinpreise.
Online Abmeldung des Kfz
Das Kraftfahrt-Bundesamt kurz KBA aber auch die jeweiligen Webseiten der Zulassungsbehörde in den Bundesländern bieten seit 1. Januar 2015 die Möglichkeit der Online Abmeldung des Fahrzeugs. Wichtige Voraussetzung ist aber das Vorhandensein eines entsprechenden Fahrzeugscheins und Kennzeichens. Beide sind diesbezüglich für den Service vorbereitet und codiert. Neu und Wiederzugelassene Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2015 verfügen automatisch über die entsprechenden Kennzeichen und Fahrzeugscheine. Für alle anderen, die diesen Service nutzen wollen heißt es wie so oft: Nachrüsten.
Wir finden, dass dieser Service zum einen längst überfällig ist. Zum anderen kann man so endlich unangenehmen Überraschungen beim Fahrzeugverkauf entgehen, da man aus Bequemlichkeit das Abmelden des Fahrzeugs oft dem Käufer überließ. Dieser Umstand führte nicht selten zu Problemen, wenn der Käufer des Fahrzeugs z.B. bei der Überführung in einen Unfall mit dem gekauften Fahrzeug verwickelt war.
Umzug ohne Nummernschild bzw. Kennzeichenwechsel
Was bei der Telefonnummer gängige Praxis ist, wird auch beim Nummernschild Realität. In diesem Fall ist es aber nicht der Anbieter den man wechselt, sondern der Wohnort. Musste man bisher auch das Fahrzeug ummelden und Abschied von seinem geliebten oder verhassten Kennzeichen nehmen, so gilt ab sofort: Nicht wechseln, sondern behalten. Ein Kennzeichen mit den Initialen des jeweiligen Landkreises wird ab sofort erst bei einer Kfz-Neuzulassung fällig.
Wenn Sie sich das nächste mal also wieder über den Orts unkundigen vor ihnen aufregen, passen sie besser auf… Es könnte ihr Nachbar sein! 🙂
Schärfere Regelungen für Kurzzeitkennzeichen
Ab dem 1. April werden die Regeln für sog. Kurzzeitkennzeichen (5 Tages Kennzeichen) verschärft. Sämtliche Fahrzeugdaten müssen fortan im Fahrzeugschein enthalten sein. Der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gilt ebenfalls als obligatorisch. Liegt dieser nicht vor, sind nur noch Fahrten zur Prüfstelle, z.B. DEKRA oder TÜV oder aber zur Zulassungsbehörde mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt.
Neue Regeln für die Hauptuntersuchung (TÜV)
Wenn ihr Fahrzeug ab dem 1. Juli 2015 eine TÜV Plakette benötigt, kann es sich unter Umständen lohnen, wenn Sie den Besuch beim technischen Überwachungsverein, der DEKRA oder einem anderen Prüfverein vorziehen. Es gelten ab Sommer 2015 nämlich schärfere Prüfregeln für die werksseitig verbauten, sicherheitsrelevanten Systeme. Ab Sommer 2015 werden spezielle Prüfadapter zum Einsatz kommen, die die Funktion der Fahrassistenzsysteme überprüft. Davon betroffen sind in aller Regel ABS, ESP oder z.B. ASR. Je mehr Systeme verbaut sind, desto mehr wird geprüft. Auch die Überprüfung der Bremsen wird durch eine weitere Prüfroutine erweitert: Die am Fahrzeugrad erreichte Bremskraft wird dem Druck im Hydrauliksystem abgeglichen.
Da mit den erweiterten Prüfungen auch der Aufwand steigt, ist mit höheren Kosten für die Hauptuntersuchung zu rechnen… 😉
Elektroautos/Elektromobilität
Für Fahrer eines elektrisch angetriebenen Fahrzeugs, stehen 2015 eine gute und eine schlechte Neuigkeit an. Da die schlechte erst ab dem Jahreswechsel zu 2016 gilt, fangen wir mit der guten für das Frühjahr 2015 an:
E-Autos können ab dem Frühjahr 2015 (April) mit bevorzugter Behandlung im Straßenverkehr rechnen. Im Gespräch sind die Nutzung der Busspuren, kostenlose Parkmöglichkeit im Innenstadt und Zentrumsbereich oder aber Stellplätze auf ausgewiesenen Flächen. Welche der Vorteile zum Tragen kommen liegt aber in der Hand der Kommunen bzw. Städten.
Der große „Nachteil“ für E-Autos gilt ab dem 1. Januar 2016. Alle ab 2016 neu zugelassenen Elektroautos erhalten „nur“ noch eine Steuerbefreiung für 5 Jahre ab Neuzulassung. Bisher sind es satte 10 Jahre. Wenn Sie sich also mit dem Gedanken tragen ein E-Auto anzuschaffen, ziehen sie dies wenn möglich lieber noch in diesem Jahr durch! 🙂